Ärger mit der Krankenversicherung?!

Eine Krankenversicherung ist unerlässlich, wenn man einen Arzt aufsuchen oder Medikamente und andere Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen möchte. Doch gerade im Zusammenhang mit Leistungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Krankenversicherung.

Bei Ärger mit der Krankenversicherung Rechtsweg beachten

Gerade wenn eine Leistung, sei es ein Hilfsgerät oder eine Kostenübernahme für Behandlungen oder Medikamente abgelehnt wird, kann man sich als Versicherungsnehmer dagegen wehren. Von dieser Möglichkeit machen mittlerweile viele Betroffene auch Gebrauch. Grundsätzlich muss man bei einem Bescheid immer die Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Gegen einen Bescheid kann man nämlich Widerspruch einlegen. Die Zeit in der man einen Widerspruch einlegen kann, beträgt in der Regel einen Monat ab der Zustellung. Wird die Rechtsbehelfsbelehrung vergessen, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Damit man sich weitere rechtliche Möglichkeiten nicht verbaut, sollte man diese Frist der Einlegung von einem Widerspruch nicht versäumen.

Ombudsmann und Schlichtung

Lehnt die Krankenversicherung trotz Widerspruch ab, gibt es weitere rechtliche Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Einreichung einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht. Bevor man aber den Gang in die gerichtlichen Instanzen geht, sollte man alle Versuche einer gütlichen Einigung nicht versäumen. Dazu gehört zum Beispiel die Inanspruchnahme vom Ombudsmann der Krankenversicherung. Jede Krankenversicherung verfügt über einen solchen. Alternativ kann man natürlich auch einen eigenen Anwalt schlichten. Ein Rechtsanwalt verfügt über das notwendige Rechtswissen und hat zudem einen Abstand zur Geschichte, so das nicht eine solche Schlichtung zu einem annehmbaren Ergebnis zwischen Versicherungsnehmer und Krankenversicherung führt.
Diese rechtliche Möglichkeiten die man in einem Streit mit seiner Krankenversicherung man hat, gelten unabhängig davon, ob man Mitglied in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung ist.